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5 Kriterien
Für die Fairtrade-Zertifizierung des Landkreises Tuttlingen sind insgesamt mindestens folgende 5 Kriterien dauerhaft zu erfüllen:
- Es liegt ein Kreistagsbeschluss vor, dass bei allen Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie im Büro des Landrates Kaffee und ein weiteres Produkt aus Fairem Handel (wie Tee, Saft, Gebäck) angeboten wird.
Der Beschluss des Tuttlinger Kreistages geht sogar darüber hinaus und möchte Fairness auch in der Region leben - über die Unterstützung regionaler Initiativen wie den Apfel-Mango-Saft oder die Kaffeerösterei der Lebenshilfe. - Eine Steuerungsgruppe aus mindestens drei Personen - aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Politik/Verwaltung und Wirtschaft/Handel - koordiniert die Aktivitäten vor Ort.
- In mindestens 25 Einzelhandelsgeschäften und in mindestens 13 Gastronomiebetrieben werden jeweils mindestens zwei Produkte aus Fairem Handel angeboten.
- Produkte aus Fairem Handel werden in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen verwendet. Darüber hinaus werden hier jährlich Bildungsaktivitäten zum Thema Fairer Handel umgesetzt.
- Örtliche Medien berichten regelmäßig über die Aktivitäten des Fairtrade-Landkreises.
Der Landkreis hat alle Kriterien erfüllt und wurde am
16. September 2016 mit dem Titel "Fairtrade-Landkreis" ausgezeichnet. Die Auszeichnung gilt für zwei Jahre. In den Jahren 2018 und 2020 erfolgte die Rezertifizierung.