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Ist im Fairen Handel Kinderarbeit ausgeschlossen?

Im Fairen Handel ist ein Grundsatz, dass ausbeuterische Kinderarbeit verboten ist.
Die ILO - eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen - hat definiert, was ausbeuterische Kinderarbeit heißt und festgelegt:

- Kindern unter 12 Jahren ist schweres Arbeiten nicht erlaubt.
- Das Mindestalter für Vollzeitbeschäftigung liegt bei 15 Jahren.
- Auch Jugendliche, die zwischen 15 und 18 Jahren sind, dürfen keine Arbeit verrichten, die „gefährlich“, für die „Gesundheit, Sicherheit oder Moral“ der Jugendlichen sein könnte.

Im Fairen Handel wird die Arbeit von Kindern im Sinne von Mithilfe nicht ausgeschlossen. In vielen benachteiligen Gebieten des Südens sind Familien auf die Mithilfe ihrer Kinder angewiesen, z.B. bei der Kaffee- oder Kakaoernte in den Ferien, aber dabei müssen eben die oben genannten Kriterien eingehalten werden. Diese Arbeiten schränken die Kinder nicht in ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung ein und fallen laut ILO nicht unter ausbeuterische Kinderarbeit.